1. Eintrag:
Wo kein Kläger, da kein Richter; Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter
Bedeutung:
Beispiele:
- Die frustriert klingende Bemerkung des Gastwirtes, dass anderswo scheinbar andere Bestimmungen gelten, trifft nicht zu. Aber dort, wo sich niemand beschwert, lässt man eher gewähren. Nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter
- Im Erbrecht gilt der Grundsatz: Wo es keinen Kläger gibt, da ist auch kein Richter. Im Grunde genommen kann sich jeder in einem Testament über die rechtlichen Vorschriften hinwegsetzen. Akzeptieren zum Beispiel pflichtteilsgeschützte Erben, dass sie weniger erhalten als vom Gesetz vorgesehen, ist das Testament gültig
- Beide Entwürfe berufen sich auf – jeweils genehme – Zitate aus dem Urteilstext. Doch die Richter werden wohl kaum noch einmal gefragt. "Wo kein Kläger, da kein Richter", stellt der CDU-Bundestagsabgeordnete und Abtreibungsgegner Hubert Hüppe resigniert fest
- Hamburgische Gerichte haben sich bisher noch nicht mit dieser Angelegenheit befassen müssen. "Wo kein Kläger ist, gibt es schließlich auch keinen Richter"
Ergänzungen / Herkunft:
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