1. Eintrag:
Gleiches mit Gleichem vergelten

Ü
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Bedeutung:
jemandem etwas auf die gleiche Weise vergelten; eine Tat mit einer ähnlich bemessenen Strafe ahnden
Ergänzungen:
Die aus dem mosaischen Gesetz bekannte Formel "Auge um Auge, Zahn um Zahn" Q ist in der Rechtssammlung des Talmuds, im römischen Recht und in anderen Gesetzeswerken wiederzuerkennen. Der Vergeltungsgedanke widerspricht zwar der christlichen Ethik, ist aber - wie diese Redensart zeigt - im so genannten "gesunden Volksempfinden" tief verwurzelt. Im Gegensatz zur (Blut-)Rache bedeutet "Vergeltung" im germanischen Recht ursprünglich "empfangenes Geld zurückzahlen", "Strafzahlung vor Gericht" oder einfach "Bezahlung". Diese positive Komponente ist auch im heute noch gebräuchlichen Dank- und Segensgruß "Vergelt's Gott!" (Gott möge die gute Tat "kompensieren"!) enthalten
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