1. Eintrag:
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei / sind zwei verschiedene Dinge / sind zwei Paar Schuhe / ist nicht das Gleiche / ist häufig nicht dasselbe
Bedeutung:
Beispiele:
- Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei. Warum dies so ist und dass daran nur sehr selten die Willkür einzelner Richter Schuld ist, wollen wir Ihnen zum Abschluss der ersten Lerneinheit erläutern
- Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zweierlei, insbesondere, wenn Geschädigte einem großen Konzern als Schädiger gegenüberstehen, kommen Ohnmachtsgefühle auf
- Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei: Ärger mit dem Nachbarn, Streit beim Autokauf, schlechte Handwerkerarbeit oder Kündigung durch den Chef. Rechtsstreitigkeiten lassen sich nicht immer vermeiden, wenn Sie Ihr gutes Recht durchsetzen müssen - und das kann teuer werden. Wir übernehmen die Kosten - vom ersten Gespräch mit dem Anwalt bis zum Gericht
- Eine andere Sache ist dann natürlich die Durchsetzbarkeit der Forderungen, also die Frage von "Recht haben" und "Recht bekommen"
- Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. Warum ist das so? Warum bekommt bei uns nicht automatisch derjenige Recht, der Recht hat? Leben wir in einem Unrechtsstaat? Nein, wir leben nicht in einem Unrechtsstaat, sondern wir leben zum Glück in einem Rechtsstaat, in dem Recht und Gesetz gelten! Aber Recht und Gesetz muss man kennen und manchmal wie ein erfahrener Schachspieler taktisch klug anwenden, um erfolgreich zu sein. Dazu gehören vor allem präzise Kenntnisse des Prozess- und Beweisrechts
Ergänzungen / Herkunft:
Wir finden den Spruch schon Ende des 19. Jahrhunderts: "Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei; denn wer Recht hat, muß darthun können, daß er Recht hat" Q
Jahrbücher für die Dogmatik des heutigen römischen und deutschen Privatrechts, 1878, Bd. 16, S. 430✗
Zu "Recht" siehe auch "im Recht sein", "Recht haben"
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