1. Eintrag:
mitgegangen (- mitgefangen) - mitgehangen

Ü
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Bedeutung:
Wer bei einer Straftat auch nur dabei ist, muss damit rechnen, gefasst und bestraft zu werden; Man muss bei einer Sache, an der man beteiligt ist, im Falle des Scheiterns auch die Konsequenzen tragen
Beispiele:
- Jetzt ist es zu spät. Mitgegangen - mitgehangen
- Er hat sechs Jahre Gefängnis bekommen. Das könnten in diesem Alter mit die wichtigsten Jahre sein. Die sind dann weg, futsch, wenn er raus kommt. Aber so ist das eben, mitgegangen, mitgehangen, schließlich mitgefangen
- Nein, nein, ich will mich nicht herausreden. Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen. Und mitgegangen bin ich. Ich wusste, was ich tat
- Mitgegangen, mitgehangen... Jean-Christophe Mitterrand ist nicht der einzige Prominente, der an diese Volksweisheit hätte denken müssen, weil sein Name als Geschäftspartner im Adressbuch des Waffenhändlers Pierre Falcone stand. Jetzt verbringt der ältere Sohn des 1996 verstorbenen Staatspräsidenten François Mitterrand die Weihnachtstage hinter den Gittern des berühmt-berüchtigten Pariser Gefängnisses La Santé
- "Was mein ist, soll auch Dein sein." Deshalb meinen z. B. viele mittellose Männer, die sich die berühmte "reiche Frau" geangelt haben, sie seien jetzt Besitzer eines großen Vermögens und viele besorgte Ehefrauen meinen angesichts der finanziell riskanten Geschäfte ihrer Ehemänner, dass es für den Fall der Pleite heißen wird "mitgegangen - mitgefangen - mitgehangen". All das ist Gott sei Dank nicht so
Ergänzungen:
umgangssprachlich; Stammt aus einer Zeit, in der Hängen noch eine übliche Strafe für Raub oder Mord war. Wie aus Pistorius' "Teutsch-juristischem Sprichwörterschatz" hervorgeht, gab es das Sprichwort bereits 1716 in mehreren Varianten: "Mitgestohlen, mitgehencket; Mitgehuret, miterträncket; mitgemachet, mitgesündiget, mitbegangen, mitgestohlen, mitgehangen" Q
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