1. Eintrag:
Ehre, wem Ehre gebührt!
Bedeutung:
Beispiele:
- Ehre, wem Ehre gebührt: Erfolgreich Ehrenamtliche leiten
- Ehre, wem Ehre gebührt: Der Hauptausschuss des Deutschen Schachbundes tagte am letzten Mai-Wochenende. Diese Gelegenheit wurde neben der Bearbeitung vieler anderer Tagesordnungspunkte genutzt, um Ehrungen auszusprechen
- Zwei siebenbürgische Frauen haben ein Leben lang nicht nur an sich und ihre enge Familie gedacht, sondern sich für das Wohl ihrer Landsleute und für das Wohl von Menschen, die insbesondere die Schattenseiten dieses Lebens erfahren mussten, engagiert. Der Vorstand der HOG Bistritz-Nösen gratuliert und ist stolz. Ehre, wem Ehre gebührt!
- Ehre, wem Ehre gebührt. Ministerpräsident Horst Seehofer erhält in Nürnberg den Karnevalsorden "Wider die Neidhammel"
Ergänzungen / Herkunft:
Das Verb "gebühren" (jemandem gebührt etwas) ist eher der gehobenen Stilebene zuzuordnen, bedeutet hier "zustehen" und ist schon im Althochdeutschen als "giburien, giburren" Q in Gebrauch. Es wird heute nicht mehr so oft verwendet wie früher Q
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