1. Eintrag:
spitz abrechnen; Spitzabrechnung
Bedeutung:
Beispiele:
- Die Spitzabrechnung der tatsächlich entstandenen Kosten erfolgt jeweils am 31. März des Folgejahres
- Da Spitzabrechnungen mit Belegen einen hohen Verwaltungsaufwand erfordern, empfiehlt es sich, die Kosten pro Kind und Tag pauschal festzulegen
- Spitz abrechnen ist angebracht, wenn größere Aufgaben übertragen werden, vor allem, wenn deren Entwicklung noch nicht zu übersehen ist
- Im Gegensatz zur bisherigen Handhabe kann der Kreisjugendring ab 2004 nicht mehr jedes Jahr spitz abrechnen, sondern muss mit dem gedeckelten Betrag auskommen
- Bei der Krankenhilfe und den Liegenschaftsausgaben soll durch die Gesetzesnovelle von der bisherigen Spitzabrechnung auf Pauschalierung umgestellt werden
- Nach der Spitzabrechnung am Jahresende stellt sich heraus, dass der Abschlag zu hoch angesetzt war
- Ivens Beamte hätten dem Verband niemals Festpreise zugestehen dürfen, sondern nach dem Prinzip der Selbstkostenerstattung spitz abrechnen müssen
Ergänzungen / Herkunft:
Siehe auch "mit spitzem / einem spitzen Bleistift rechnen / kalkulieren"; zu "spitz" siehe auch "eine spitze Bemerkung", "etwas spitzkriegen"
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