1. Eintrag:
recht haben; Recht haben

Ü
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Bedeutung:
Beispiele:
- Dein Kollege hat Recht, wenn er meint, dass ein Mann, welcher in der Partnerschaft ein ausgefülltes und befriedigendes Sexualleben hat, wenig Grund zur Eifersucht hat
- Viele unserer Streitereien und Konflikte werden durch das Muster des "Recht-haben-wollens" ausgelöst und am Laufen gehalten
- Du meinst, er ist unschuldig? Du könntest recht haben!
- Warum die Franzosen mit dem Burkini-Verbot Recht haben ...
- Andrea Nahles hat völlig recht: Wir müssen verhindern, dass die Rente so weit absackt wie bisher geplant
- Sie hat recht, wenn sie abwartet, bis die mündlich getätigten Zusagen der Firma XYZ schriftlich vorliegen
- Wenn ich nach Hause komme und mich über den Stress beklage, sagt meine Frau meistens nur: "Du brauchst das!" Und sie hat Recht. Wenn ich unter Druck stehe, bin ich sehr motiviert
Ergänzungen:
Groß- und Kleinschreibung möglich, Kleinschreibung wird empfohlen;
Mit "recht" werden seit alter Zeit alle richtigen Sachverhalte und Personen bezeichnet. "Richtig" kann dabei viele Aspekte zum Inhalt haben: juristische Rechtmäßigkeit, Ehrenhaftigkeit und Brauchbarkeit (ein rechter Kerl), Geschicklichkeit ("jemandes rechte Hand sein") sowie den damit zusammenhängenden Unterschied von rechts und links (zur Rechts-links-Metaphorik siehe auch "jemanden / etwas links liegen lassen").
"Recht" wird geradezu zum Synonym für wahr, richtig und gut; dies drückt sich auch in Ableitungen wie berechtigt, gerecht, rechtfertigen usw. aus.
Das Substantiv "Recht" ist der Oberbegriff für die feste (natürliche, gottgegebene oder menschliche) Ordnung aller Dinge. Es bezeichnet im Sinne von Anrecht den begründeten Anspruch in juristischem oder sittlichem Sinn, aber auch die Verfügungsgewalt, Norm und Vorschrift. Dabei steht das Recht in einem wechselseitigen Abhängigkeitsverhältnis zur Pflicht.
Siehe auch "nach dem Rechten sehen"
Mit "recht" werden seit alter Zeit alle richtigen Sachverhalte und Personen bezeichnet. "Richtig" kann dabei viele Aspekte zum Inhalt haben: juristische Rechtmäßigkeit, Ehrenhaftigkeit und Brauchbarkeit (ein rechter Kerl), Geschicklichkeit ("jemandes rechte Hand sein") sowie den damit zusammenhängenden Unterschied von rechts und links (zur Rechts-links-Metaphorik siehe auch "jemanden / etwas links liegen lassen").
"Recht" wird geradezu zum Synonym für wahr, richtig und gut; dies drückt sich auch in Ableitungen wie berechtigt, gerecht, rechtfertigen usw. aus.
Das Substantiv "Recht" ist der Oberbegriff für die feste (natürliche, gottgegebene oder menschliche) Ordnung aller Dinge. Es bezeichnet im Sinne von Anrecht den begründeten Anspruch in juristischem oder sittlichem Sinn, aber auch die Verfügungsgewalt, Norm und Vorschrift. Dabei steht das Recht in einem wechselseitigen Abhängigkeitsverhältnis zur Pflicht.
Siehe auch "nach dem Rechten sehen"
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