1. Eintrag:
ein Auge zudrücken; beide Augen zudrücken
Bedeutung:
Beispiele:
- Das war nicht gut, was du gemacht hast! Aber ich will noch mal ein Auge zudrücken
- Er machte mir sehr deutlich, dass die Räume hinter dem Buchladen ebenfalls Gewerberäume sind und dass man hier eigentlich nicht wohnen kann und darf. Aber er ist kein Unmensch. Er meinte, übergangsweise würde es gehen. Da drückt er schon mal ein Auge zu
- Wir drücken diesmal beide Augen zu. Ein zweites Mal geschieht das nicht!
- Drückt das Finanzamt bei so etwas ein Auge zu?
- In einer WG rauft man sich zusammen, erträgt auch mal eine fremde Meinung und drückt ein Auge zu, wenn die Haare der Mitbewohnerin den Abfluss verstopfen
Ergänzungen / Herkunft:
Ein zugedrücktes Auge übersieht natürlich manches, sodass wohl einmal Gnade vor Recht ergehen mag. Im altdeutschen Recht gab es gar die Übung, in bestimmten, milde zu beurteilenden Fällen dem Angeklagten einen einäugigen Büttel mit einem einäugigen Pferd zu schicken, um die Nachsicht des Auges des Gesetzes anzudeuten. Justitia, die allegorische Darstellung der Gerechtigkeit, verhüllt sogar beide Augen mit einer Binde. Sie deutet damit an, dass sie ohne Ansehen der Person und damit gerecht urteilt.
Die Redewendung ist schon in Texten aus dem 16. Jahrhundert mehrfach zu finden Q
Peter Streuber: Ehespiegel, ..., 1589, S. 75 (GB-Scan); Christofferus Fischer: Auslegung der fünff Heubtstück des heiligen Catechismi, Michael Krömer, Schmalkalden 1573, S. 301 (GB-Scan)✗
Außlegung der Evangelien, so man auff die Sontage in der Christlichen Kirchen zu handeln pfleget, Vom Advent biss auff Ostern: Darinnen ein jedes Evangelium in drey, bißweilen in vier Predigten verfasset ist, Verlag Steinman, 1576, Die Vierde Predigt S. 263 (GB-Scan)✗
> |