1. Eintrag:
keinen Stein auf jemanden werfen; jemandem keinen Stein nachwerfen / hinterherwerfen

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Bedeutung:
Beispiele:
- Er hat von Computern keine Ahnung, aber da werfe ich keinen Stein
- Da wir aber aus vielen eigenen Veranstaltungen wissen, wie schwierig das bei vielen Teilnehmern ist, werfe ich keinen Stein
- Er wünsche Dolinschek alles Gute, er werde ihm künftig keinen Stein nachwerfen
- Diesem Gegenspieler, der jetzt erfolglos bei Alfa kandidiert hat, wirft Fiechtner keinen Stein hinterher
Ergänzungen / Herkunft:
Die Steinigung war eine grausame, kollektiv vollzogene Todesstrafe, bei welcher der Verurteilte an einen Pfahl gebunden und durch das Bewerfen mit großen Steinen getötet wurde. Der Ankläger hatte meist die Verpflichtung, den ersten Stein zu werfen. Im Alten Testament finden wir ebenso Hinweise auf diese Rechtspraxis Q wie in germanischen Rechtsquellen Q
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