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REDENSART | BEDEUTUNG | BEISPIELE | ERGÄNZUNGEN |
etwas abschlägig bescheiden![]() ![]() DD: ![]() LEO: ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() PONS: ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() dict.cc: ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() linguee.de: ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() (neuer Tab) ![]() 1 = sehr selten ... 7 = sehr häufig 8 = regional begrenzt 9 = veraltet ![]() (neuer Tab)Für diesen Eintrag ein Synonym, Antonym oder eine Übersetzung eintragen (Mitglieder, neuer Tab) Nur möglich nur für angemeldete Mitglieder. Jetzt anmelden ("Gast" oben rechts oder auf Anmeldeseite) und weitere Vorteile nutzen! | etwas ablehnen SSynonyme für: ablehnen / nicht genehmigen | "Leider wurde mein Gesuch abschlägig beschieden"; "Der erneute Förderantrag des Orchesters wurde jedoch abschlägig beschieden, da andere Projekte besser auf die Prioritäten des Programms zugeschnitten waren"; "Bedauerlicherweise wurde ein Antrag auf 50%ige Förderung vom BMU abschlägig beschieden"; "Falls Sie uns innerhalb von zwei Wochen nicht alle Unterlagen zuschicken oder wir den Antrag nach Prüfung abschlägig bescheiden, erfolgt die Bezahlung Ihrer Waren durch Belastung Ihrer Bankkarte in zwei Raten"; "Die Frage nach dem Kaffee bei ihr wurde abschlägig beschieden, und so ging ich, wie sich das für einen respektvollen Mann gehört, ohne jede weitere Debatte heim" | Diese in amtlichen Schreiben zu findende Redewendung stammt aus der alten Rechtssprache und verwendet das sonst eher unübliche Verb "bescheiden", das natürlich mit "Bescheid" verwandt ist und "jemanden informieren, eine Entscheidung mitteilen" bedeutet. Eine weitere Bedeutung von "bescheiden" in der gehobenen Stilebene ist "zuteilen, erteilen, zuteil werden lassen" (Leider waren uns keine Kinder beschieden) und auch "beordern, an einen Ort schicken" (Er wurde vom Kanzler nach Berlin beschieden). Der "bescheiden teil" war der zugewiesene, verordnete Anteil, den man zu akzeptieren hatte, was auf die Bedeutung von "sich bescheiden" (sich zufriedengeben) und auch das entsprechende Adjektiv "bescheiden sein" (genügsam sein) verweist . Schon Goethe schrieb: "Keiner bescheidet sich gern mit dem Teile, der ihm gebühret" Quellenhinweis: . Vier Jahreszeiten, Sommer, 75 Auch "abschlägig" (verneinend, ablehnend, verweigernd, nicht genehmigend) ist Amtsdeutsch. In der Normalsprache kennen wir "jemanden etwas abschlagen" (verweigern) |
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