1. Eintrag:
etwas abschmettern [z. B. einen Antrag]
Bedeutung:
Beispiele:
- Rundfunkbeitrag: Verfassungsrichter schmettern Klage ab
- Jede Frage nach einer möglichen Pleite des europäischen Sorgenkindes schmettern Politiker ab: "So weit wird es nicht kommen", lautet der allgemeine Tenor. Doch das ist nach Ansicht des Finanzwissenschaftlers Stefan Homburg verlogen
- Wer nicht auf sein Recht verzichten möchte oder unbegründete Forderungen abschmettern will, der sollte über die finanzielle Absicherung durch eine Rechtsschutzversicherung nachdenken
- Das lapidare Abschmettern von Anfragen, Vorschlägen oder Anträgen ist der falsche Weg
- Wir kennen sie alle: Killerphrasen, die neue Ideen sofort im Keim ersticken. Dazu gehören: "Das ist viel zu teuer", "nicht umsetzbar" oder "Das haben wir noch nie so gemacht". Diese Kommentare sind ein K.o.-Kriterium und schmettern Ideen ohne weitere Diskussion ab
- Die türkische Medienaufsichtsbehörde RTÜK hat jede Kritik an der Vorgehensweise des Senders abgeschmettert
Ergänzungen / Herkunft:
Die heutige Bedeutung ist um 1900 entstanden. Sie folgt dem metaphorisch viel genutzten Konzept "Argumentieren ist Krieg"