1. Eintrag:
etwas aus dem Effeff können / kennen / beherrschen
Bedeutung:
Beispiele:
- Der Amerikaner kennt den Kurs aus dem Effeff, hat ihn sich in der Vorbereitung mehrmals angeschaut
- Adas Leben fand nur auf der Bühne statt. Und wie man sich dort benimmt, das wusste sie aus dem Effeff
- Norwegen gilt als die Heimat dieses Wintersports, fast jeder Einheimische beherrscht die Abfahrtstechnik aus dem Effeff
- Die drei erwiesen sich dabei als exzellente Musiker, die ihr Instrument aus dem Effeff beherrschen
Ergänzungen / Herkunft:
1. In der Musik bedeutet f forte (stark) und ff fortissimo (sehr stark). Hier könnte eine Bedeutungsübertragung in die Redensart stattgefunden haben
2. Die Glossatoren (Juristen der mittelalterlichen römischen Rechtsschule in Bologna, die das Corpus iuris civilis durch Randbemerkungen erläuterten) versahen ihre Zitate der Pandekten (Bestandteil der Corpus iuris civilis, Sammlung aus der altrömischen Rechtsliteratur) mit dem griechischen Buchstaben "Pi". Beim Herausziehen des Querbalkens des Buchstabens ergibt sich ein doppeltes f. Das doppelte f galt den Juristen daher als Quelle gründlichen Wissens, das in den Pandekten belegt ist
3. In der Kaufmannssprache werden seit dem 17. Jahrhundert Waren mit den Gütezeichen f (fino, fein) und ff (finissimo, sehr fein) gekennzeichnet. Ware aus dem Bereich "ff" hat also eine besonders gute Qualität, was sich in der Redensart wiedererkennen lässt.
Die Redensart wurde in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts geläufig, der erste Beleg stammt aus dem Jahr 1781 Q. Anfangs war die Bedeutung etwas verschoben in Richtung "gehörig, auf derbe Weise". Der Schriftsteller Jeremias Gotthelf beispielsweise, der die Redewendung in seinen Romanen gern verwendete, schreibt 1854: "Aber, was hilft es den armen Leuten? bemerkte der Reisende, Sie brächten sich durch, so gut sie könnten und möchten, hieß es, seien aber wieder in schlimmen Händen, wo sie ausgebeutet würden aus dem ff" Q
Jeremias Gotthelf: Erlebnisse eines Schuldenbauers, Berlin 1854, Verlag von Julius Springer, S. 380✗
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