1. Eintrag:
jemanden / etwas in Beschlag nehmen; jemanden / etwas mit Beschlag belegen
Bedeutung:
Beispiele:
- Der Storch nimmt den Schornstein in Beschlag
- Weil Bienen ein Damenrad mit Beschlag belegt haben, musste die Berliner Polizei ausrücken
- Das Stadtgeschenk, ein mobiles Wasserspielgerät, nahmen die Kinder gleich in Beschlag
- Mein neuer Job hat mich so in Beschlag genommen, dass ich zu nichts mehr gekommen bin
Ergänzungen / Herkunft:
Die Redewendung bezieht sich auf eine alte Bedeutung von "Beschlag" aus dem Rechtswesen. Ein "gerichtlicher Beschlag" bedeutete Arrest, Pfändung, Beschlagnahme. Waren, Güter oder Geld wurden "in Beschlag genommen", also in gerichtlichen Gewahrsam genommen, wenn etwa der Besitzer verschuldet war oder die Waren gestohlen waren
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