1. Eintrag:
etwas (voll / fest) im Griff haben

Ü
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Beispiele:
- Nur wer genau weiß, wie viel Geld er jeden Monat zu erwarten hat und welche Kosten davon bestritten werden müssen, kann seine finanzielle Situation wirklich im Griff behalten
- Der Winter hat Hessen auch weiterhin fest im Griff, es schneite den ganzen Tag
- Datenwachstum im Griff: Werden Sie Herr der Datenschwemme!
- Wir haben die Feuchtigkeit im Griff - Ihr Spezialist bei einem Wasserschaden
- "Gewicht im Griff" - so heißt das erfolgreiche Ernährungsprogramm der Verbraucherzentrale Hessen zum Abnehmen und Wohlfühlen
- Wenn das Ministerium wirklich solch ein Eigenleben führt, dass der Minister von nichts wusste, dann hat er seinen Laden nicht im Griff
Ergänzungen:
Das von "greifen" abgeleitete "Griff" hatte zunächst nur die konkrete Bedeutung "Fassen mit der Hand", das über den Bereich des tastenden Überprüfens und Begreifens schließlich zur Bedeutung "Können" überleitete. Eine besondere Rolle hat dabei die Kunstfertigkeit des Greifens beim Saiteninstrument geführt (in die Saiten greifen). Bei Luther findet sich daher die Übersetzung: "der hat den rechten Griff" für lat. "qui hoc potest facere". Aus dem Umfeld von "können" ist noch die Wendung "die Handgriffe zeigen/beherrschen" zu erwähnen.
Siehe auch "Den werde ich mir mal greifen"; vergleiche auch "jemanden (fest) im Griff haben"
Siehe auch "Den werde ich mir mal greifen"; vergleiche auch "jemanden (fest) im Griff haben"