1. Eintrag:
Umstände machen



6Häufigkeit:
1 = sehr selten
...
7 = sehr häufig
8 = regional begrenzt 9 = veraltet
✗Bedeutung:
unnötigen Aufwand betreiben; etwas Verzögerndes tun
Ergänzungen / Herkunft:
"Umstand" ist im Sinne von "umherstehende Personen" ein alter Rechtsbegriff, der die Gerichtsgemeinde bezeichnete, die nicht - wie Richter und Schöffen - die Bequemlichkeit des Sitzens hatte. Der Umstand in diesem Sinne hatte das Recht, Gerichtsschelte zu betreiben und zugunsten des Angeklagten auszusagen. Daher sprechen wir heute noch von "mildernden Umständen", wobei allerdings auch eine allmähliche Ablösung von der ursprünglichen personellen Bindung festgestellt werden muss, so dass als "Umstände" die Situation, Umgebung und Motive einer Tat zu gelten haben. Der Gebrauch des Wortes vermischt sich so im juristischen Bereich mit der Lehnübersetzung von lat. circumstantia.
Aus Wendungen wie "der Umstand des Textes" im Sinne von: der Zusammenhang, in dem eine Textstelle steht, entwickelt sich die Redeweise vom "umständlichen Reden". Umständlich meint hier so viel wie schwerfällig, weitschweifig, den Verlauf verzögernd / hemmend, worin die Bedeutung der Verzögerung (Umständlichkeit) zu erkennen ist