1. Eintrag:
es geht einem etwas über die Hutschnur
Bedeutung:
etwas ist einem zu
viel SSynonyme für:
einem zu viel(neuer Tab)✗ ; man ärgert sich
über etwas; man ist einer Sache
überdrüssig SSynonyme für:
überdrüssig(neuer Tab)✗ ; jemand wird wegen etwas (berechtigt) zornig; etwas geht
über das erträgliche Maß hinaus
Beispiele:
- Der Gaststättenlärm geht über die Hutschnur
- Bräutigam ging dies über die Hutschnur und legte Beschwerde wegen Verletzung des NDR-Staatsvertrags ein
- "Als Stadtrat kann man sich mal zurücklehnen, aber der Sitzungsleiter muss auf jedes Anliegen eingehen", erklärt Stingl. Er habe Verständnis dafür, dass das einem mal "über die Hutschnur gehen" kann
- Nun aber gehen manchen die Umstände über die Hutschnur. Seit September 2011 habe sich Frust angehäuft
- Ich sag euch was: Dieses idiotische Gequatsche geht mir langsam über die Hutschnur!
- Tatsache ist, dass es ein Wählerpotenzial von Leuten gibt, denen die bisherigen Euro-Rettungsstrategien über die Hutschnur gehen
Ergänzungen / Herkunft:
umgangssprachlich, veraltet; Die Hutschnur war früher eine weitverbreitete Halteschnur, die unter dem Kinn hindurchlief und den Hut (insbesondere beim Reiten) auf dem Kopf festhielt. Zur Erklärung der Redensart könnte man daran denken, dass das Bild des Ertrinkens oder Versinkens in einem Sumpf suggeriert werden soll, ähnlich wie in der Redensart "jemandem steht das Wasser bis zum Hals". Es gibt aber noch eine andere, überraschende Deutung: Im Staatsarchiv zu Eger wird eine Urkunde vom 30. April 1356 aufbewahrt, in der sich die Kreuzbrüder und die Deutschherren über die Nutzung einer Wasserleitung einigen. Die ersten Anlieger an dieser Wasserleitung sollen nicht mehr Wasser entnehmen dürfen, als sie unbedingt brauchen, "und des selben Wazzers schol in niht mer noch diecker auz den Roeren gen, danne ein Hutsnur". Die Hutschnur ist in diesem Dokument also ein Maß für die Dicke eines Wasserstrahls. Wer Wasser in einem Strahl von einem Durchmesser entnahm, der "über die Hutschnur" hinausging, machte sich danach eines Vergehens schuldig