1. Eintrag:
jemandem etwas anhängen

Ü
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Bedeutung:
jemanden für etwas verantwortlich machen (z. B. für eine Straftat) S ; einen Unschuldigen für etwas beschuldigen; über eine Person in deren Abwesenheit etwas Schlechtes sagen; üble Nachrede führen
Beispiele:
- Ich soll das Geld geklaut haben? Das könnt ihr mir nicht anhängen!
Ergänzungen:
umgangssprachlich; Das Anhängen von Gegenständen war im Mittelalter eine Form der Bestrafung, die vorwiegend auf Frauen angewendet wurde. Übeltätern wie Gotteslästerer, Schmäher, Diebe, Schuldner oder zänkischen Frauen wurde ein Schandgegenstand - z. B. Halsgeige, Schandflasche (bei trunksüchtigen Frauen), Schandstein oder Schandlappen - umgehängt, den sie zum Gespött des Volkes umhertragen mussten. Personen, die am Pranger stehen mussten, wurden Schilder oder Zettel umgehängt, auf denen der Grund für die Strafe zu lesen war