1. Eintrag:
jemandem heimleuchten

Ü
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Bedeutung:
Ergänzungen:
umgangssprachlich; Die Sitte, den Weg durch die dunkle Stadt durch einen begleitenden Diener beleuchten zu lassen, ist bereits im 16. Jahrhundert bespöttelt worden, weil sie auf Hilflosigkeit und Ängstlichkeit schließen lässt. Siehe auch "jemandem heimgeigen"