1. Eintrag:
Du kannst mir (mal) in die Schuhe / den Schuh blasen!
Bedeutung:
Beispiele:
- Wenn der Staat uns immer mehr nimmt von dem bisschen, das bleibt, dann muss ich sagen, jetzt könnt ihr mir in die Schuhe blasen!
- Solange wir nicht wissen, was mit der Kantonalbank los ist, könnt ihr uns, auf gut Deutsch gesagt, in die Schuhe blasen!
- Dann geht doch, und überhaupt, könnt ihr mir in die Schuhe blasen!
- Wenn ich einen gültigen Altersnachweis als Bedingung für den Verkauf einfordere und der Käufer erbringt diesen nicht, dann kann der mir mal in den Schuh blasen
Ergänzungen / Herkunft:
Der erste schriftliche Beleg stammt aus dem Jahr 1917: "... wie wir Deutsche von den Franzosen denken, sie sollen uns ganz einfach (in den Schuh) blasen und Nachrufe an Böcklin bleiben lassen, dem sie alle miteinander noch lange nicht das Wasser reichen können" Q
Dr. J. A. Beringer: Albert Welti nach seinen Briefen, in: Die Kunst, 35. Bd., 32. Jahrg., 1917, S. 295✗
Vergleiche auch "Du kannst mir (mal) den Schuh aufblasen!"
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