1. Eintrag:
jemanden auf frischer Tat ertappen

Ü
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Bedeutung:
jemanden bei etwas Verbotenem erwischen
Ergänzungen:
Das von "tun" abgeleitete "Tat" bezeichnet alles das, was wirklich ausgeführt wird. Tat steht damit im Gegensatz zu Wort, Wille, Vorsatz oder Rat. Frisch bedeutet in diesem Zusammenhang: neu, gerade erst geschehen, oder (in einem Bild): noch brennend, analog dem lat. Lehnausdruck "in flagranti" (von flagrantia = Glut). Die Wendung ist bereits im 12. Jahrhundert belegt, wobei übrigens (wie im Lat.) zunächst der Ehebruch (die Tat aus "Liebesglut") gemeint war
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