1. Eintrag:
jemanden / etwas in seiner Gewalt haben
Bedeutung:
Beispiele:
- Jared, Simon und Mallory begeben sich in das Reich des schrecklichen Herrschers der Kobolde, Mulgarath, der auch das Magische Handbuch in seiner Gewalt hat
- Zuvor hatte ein etwa 45-jähriger Mann am Freitagnachmittag in der Klinik ein Schreiben hinterlassen, in dem er behauptete, eine Geisel in seiner Gewalt zu haben
- Er hatte mich in seiner Gewalt. Er trieb mich in eine schlammige Pfütze, in der ich mich unter seinen Tritten suhlen musste
- Der Mann habe das Kind über Stunden in seiner Gewalt gehabt und mit dem Tod bedroht
- Erst am 14. Mai hatten PKK-Mitglieder den AKP-Bürgermeister von Kulp Veysel Çelik, entführt. Das Stadtoberhaupt befindet sich noch immer in ihrer Gewalt
- Es scheint so, als hätten die Ratten die Stadt einmal mehr in ihrer Gewalt - doch anders als im Mittelalter ist die Stadt diesmal darüber offenbar gar nicht so traurig: Der Brunnen an der Bahnhofsstraße soll ohnehin stillgelegt werden
Ergänzungen / Herkunft:
Diese Redewendung ist schon im Mittelalter, z. B. bei Twinger von Königshofen (1346-1420) belegt Q. Auch die abstraktere Verwendung finden wir schon früh, so 1503 bei Geiler von Keisersberg: "die synnlicheit hast du nit in dyne gewalt / aber dynem fryen willen" Q
Johannes Geiler von Kaysersberg: Doctor keyserspergs Trostspiegel, Straßburg 1503, S. 3a (http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/geiler1503/0009)✗
Zu "Gewalt" siehe auch "in jemandes Gewalt sein / stehen"
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