1. Eintrag:
jemanden / etwas umnieten
Bedeutung:
Beispiele:
- Wenn du vor mir stehen würdest, würde ich dich einfach umnieten und liegen lassen!
- Mit beiden Beinen voran grätschte der Torschützenkönig von 2009 beim Trainingsspiel in den Zweikampf – und nietete Pekarik um, der mit schmerzverzerrtem Gesicht minutenlang von Physiotherapeut Michele Putaro am linken Knöchel behandelt werden musste
- 'Ich niet' dich um!', schrie er und griff zur Pistole
- Im Verlauf der Unterredung soll der zurechtgewiesene Mitarbeiter erklärt haben: "Ich bin heute so drauf – wenn mir jemand quer kommt, dann niete ich ihn um!"
- Auf der Zufahrt zur Konrad-Adenauer-Straße hatte ein Auto mehrere Verkehrszeichen umgenietet
- Der Chauffeur des Brasilianers soll eine Rentnerin mit dem Auto umgenietet und anschließend Fahrerflucht begangen haben
Ergänzungen / Herkunft:
Johann Christoph Adelung: Versuch eines vollständigen grammatisch-kritischen Wörterbuches Der Hochdeutschen Mundart, 3. Theil, L-Scha, Leipzig 1777, nieten, S. 812✗
Die übertragene Verwendung fällt in die Mitte des 20. Jahrhunderts. So zitiert die "Zeit" 1964 einen Fluchthelfer: "Mit der 'Wümme' darf man unter bestimmten Umständen jemanden 'umnieten'". In der Bedeutung "erschießen" soll "umnieten" allerdings schon in der Soldatensprache des 2. Weltkrieges geläufig gewesen sein Q. Girtler weist den Ausdruck dem Rotwelsch zu Q
Roland Girtler: Rotwelsch: Die alte Sprache der Gauner, Dirnen und Vagabunden; Wien, Köln, Weimar 1998, S. 193✗