1. Eintrag:
jemanden mundtot machen

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Bedeutung:
jemanden zum Schweigen bringen S
Beispiele:
- Streitbarer Jurist soll vor Gericht mundtot gemacht werden
- Generalsekretär Fritz Kaltenegger fällt dabei auf, dass die SPÖ vermehrt Kritiker mit Klagefluten mundtot machen möchte
Ergänzungen:
Wörtern wie Mündel, mündig oder Vormund liegt das althochdeutsche / mittelhochdeutsche Wort "munt" (Hand, Schutz, Sicherheit) zugrunde. In der alten Rechtssprache bedeutete mundtot daher zunächst: nicht mehr für sich selbst verantwortlich sein. In der Alltagssprache wurde daraus durch den Gleichklang mit dem Körperteil Mund allmählich die heutige Bedeutung "jemanden zum Schweigen bringen", die aber noch durchaus rechtliche und politische Bezüge erkennen lässt
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