1. Eintrag:
etwas gehört sich nicht (für jemanden)
Bedeutung:
Beispiele:
- Einen Tag vor dem Termin abzusagen gehört sich nicht
- Das gehört sich nicht! So hat es Mutti immer gesagt. Und Recht hat sie! Manche Dinge sind einfach verpönt, wenn man etwas erreichen oder wenn man anerkannt werden möchte
- "Das gehört sich nicht für dich, mit so einem lumpigen Bettelkind zu spielen!" sagte sie und wollte das Mädchen hinunterjagen
- Das ist halt ein moslemisches Land, da muss man sich ein bisschen anpassen. Da können Sie nicht halb nackt über die Straße zum Supermarkt laufen. Das gehört sich nicht
Ergänzungen / Herkunft:
Bis ins 14. Jahrhundert war die Bedeutung ein verstärktes Hören, aber auch "auf jemanden hören", ihm gehorchen, woraus sich dann die Bedeutung der Zugehörigkeit (zunächst nur auf Menschen bezogen) entwickelte Q.
Der Besitz - also das, was einem gehört - ist das, was einem rechtmäßig zukommt, was einem gebührt. Dadurch erklärt sich auch die reflexive Form von "gehören" (sich gehören) in der hier genannten Bedeutung: Was "sich nicht gehört" ist das, was einem nicht gebührt und somit unangemessen ist. Dieser Gebrauch ist mindestens seit Anfang des 16. Jahrhunderts nachweisbar Q
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