1. Eintrag:
mit jemandem (hart / streng / scharf) ins Gericht gehen
Bedeutung:
Beispiele:
- CDU-MdB Gerald Weiß geht mit rot-grüner Politik hart ins Gericht
- Mit der Leistung amerikanischer Journalisten geht der norwegische Wissenschaftler und Friedensforscher Johan Galtung derzeit hart ins Gericht
- Crime TV liefert ausführliche und liebevolle Darstellungen der Meisterwerke des Genres, geht aber auch gnadenlos und scharf mit den unzähligen Schrottserien ins Gericht
- Man glaubt es kaum. Sogar das Rolling Stone hat dem Album drei Sterne verpasst. Wo doch sonst die Herren Redakteure mit musikalischen Experimenten hart ins Gericht gehen, die den Anschein der cleveren Marktidee haben
Ergänzungen / Herkunft:
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