1. Eintrag:
nicht der Schatten eines Verdachts / Beweises / Zweifels [u. a.]
Bedeutung:
Beispiele:
- Es konnte ihm - genau wie den übrigen Verdächtigen - aber "nicht der Schatten eines Verdachts" angehängt werden, wie ein hoher Polizeibeamter schrieb, der wenige Monate nach dem letzten Mord zu Scotland Yard kam
- Da ich der Auffassung bin, dass es sich um eine Anschuldigung gegen mich handelt, für die auch nicht der Schatten eines Beweises erbracht werden kann, bitte ich euch, vor einem ordentlichen deutschen Gericht durch einen geeigneten Rechtsanwalt ein Strafverfahren gegen den oder die Verleumder zu beantragen
Ergänzungen / Herkunft:
Schriftliche Belege für diese Verwendung finden wir schon im 17. Jahrhundert, so heißt es in einem Text über das Fasten: "Wan dan nur der Schatten der Mässigkeit zur Abtilgung der Sünden ist behülfflich gewesen / was wird dann die Mässigkeit selbst können außrichten?" Q
Jeremias Drexel: Opera omnia: Hiebevor in Lateinischer Sprach beschrieben, hernach aber zur Ehren Gottes, und Beförderung deß Nechsten, hernach ..., Bd. 2 (Ander Theil), Schönwetter, 1662, S. 565, Sp. 1✗
Siehe auch "in jemandes Schatten stehen"; zu "Schatten" siehe auch "aus dem Schatten treten"
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