1. Eintrag:
den schwarzen / Schwarzen Peter haben / ziehen

Ü
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Bedeutung:
Beispiele:
- Kein Geld, aber den schwarzen Peter: Bund und Land beschließen Leistungen, die Kommunen sollen zahlen und sich vor den Bürgern rechtfertigen
- Keiner will den Schwarzen Peter
- Auch bei den Kündigungsfristen hat der polnische Arbeitnehmer eher den schwarzen Peter in der Hand: Die dreimonatige Kündigungsfrist gilt erst ab einer Beschäftigungsdauer von über drei Jahren
- Warum musste ich immer den Schwarzen Peter ziehen?
- Die Bank wird mit Sicherheit sagen, dass es nicht an ihnen liegt. Was mache ich nun? Habe ich den "schwarzen Peter" gezogen?
- Dem Betrieb des verantwortlichen Projektleiters drohen unangenehme Konsequenzen, wenn das Gewerbeaufsichtsamt oder die Berufsgenossenschaft einschreitet. Unternehmensintern geht es dann oft um die Schuldfrage: Wer hat den "Schwarzen Peter"?
Ergänzungen:
Die Wendung stammt vom beliebten Kartenspiel "Schwarzer Peter": Die Spieler suchen Kartenpaare und legen sie ab. Wer den schwarzen Peter zuletzt behält, hat verloren.
Siehe auch "jemandem den schwarzen Peter zuschieben / zuspielen"
Siehe auch "jemandem den schwarzen Peter zuschieben / zuspielen"
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