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sich jemanden warmhalten![]() ![]() DD: ![]() LEO: ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() PONS: ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() dict.cc: ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() linguee.de: ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() (neuer Tab) ![]() 1 = sehr selten ... 7 = sehr häufig 8 = regional begrenzt 9 = veraltet ![]() (neuer Tab)Für diesen Eintrag ein Synonym, Antonym oder eine Übersetzung eintragen (Mitglieder, neuer Tab) Nur möglich nur für angemeldete Mitglieder. Jetzt anmelden ("Gast" oben rechts oder auf Anmeldeseite) und weitere Vorteile nutzen! | sich jemandes Gunst / Wohlwollen erhalten | "Ihn würde ich mir warmhalten! Man kann ihn bestimmt noch einmal gebrauchen"; "Wäre ich Unternehmer, ich würde lieber Freiberufler nehmen und die mir warmhalten"; "Doch was sollte ich tun? Ihn mir warmhalten, falls die Sache mit David schiefging? Auf keinen Fall! Wenn ich mich auf jemanden einließ, dann ganz oder gar nicht"; "Mensch Terry, halt dir den warm. Der Mann kann dir eine gesicherte Zukunft und einen luxuriösen Lebensabend bescheren" | umgangssprachlich; Wenn man Essen warm hält, dann stellt man es zurück, um es noch eine Zeit lang essen zu können. In bildlicher Verwendung hält man sich "jemanden" warm, wenn man den Kontakt aufrechterhält, um bei Bedarf auf diese Person zurückgreifen zu können, wenn man sie einmal brauchen sollte. Natürlich spielt auch die Warm-Kalt-Metaphorik eine Rolle (siehe hierzu "mit jemandem / etwas / miteinander warm werden"). Der Ausdruck - der auf geschäftliche und private Beziehungspflege angewendet werden kann - stellt eine übertragene (idiomatische) Verwendung dar und wird daher zusammengeschrieben. Das Wörterbuch der Brüder Grimm führt für den Ausdruck bereits Belege aus dem 18. Jahrhundert auf , und auch Goethe verwendete ihn in "Wilhelm Meisters Lehrjahre": "Haltet mir ihn ja warm diesen Helden, Heerführer und dramatischen Philosophen" Quellenhinweis: Johann Wolfgang von Goethe: Wilhelm Meisters Lehrjahre, Bd. 4, Frankfurt (Main) u. a. 1796, S. 364 |
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