1. Eintrag:
von etwas Besitz ergreifen
Bedeutung:
Beispiele:
- Sobald ein ehrlicher Finder beispielsweise einen Geldbeutel, eine Tasche oder einen entlaufenen Hund an sich nimmt, ergreift er Besitz davon. Und dann beginnt gemäß dem Fundrecht ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen Verlierer und Finder: Demnach hat der Finder die Pflicht, den Fund dem eigentlichen Besitzer zu melden
- Durch Bewegung tritt das Kind mit seiner Umwelt in Kontakt. Das Kind erschließt sich somit die Welt Schritt für Schritt und ergreift Besitz von ihr
- Opium ergreift Besitz von der Lebenskraft des Menschen, so dass sein Gewissen stirbt, sein Verstand dahinschwindet und sein Wahrnehmungsvermögen abnimmt
- Langsam ergreift die Natur Besitz von der Stadt. Bäume schlagen durch Häuserböden
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